top of page
Klarheitsfokus-logo

Dein Fokus.

Deine Klarheit.

Dein Weg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Coachingleistungen und zeitlich begrenzte Coachingbegleitungen („Wegbegleitungen“) von Klarheitsfokus gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Diese AGB gelten insbesondere für Business- und Life-Coaching in Präsenz, online sowie für Coachingformate wie Walk & Talk. Für gesonderte Angebote, insbesondere pferdegestützte Interventionen, Seminare oder Workshops, können ergänzende oder abweichende Bedingungen vereinbart werden.
 

§ 2 Gegenstand und Verständnis des Coachings

1. Klarheitsfokus bietet Coaching zur Unterstützung persönlicher und beruflicher Entwicklungs-, Reflexions-, Klärungs- und Entscheidungsprozesse an.

2. Coaching ist ein freiwilliger, partnerschaftlicher, ressourcen- und lösungsorientierter Prozess. Klarheitsfokus begleitet den Coachee bei der Entwicklung eigener Perspektiven, Handlungsoptionen und Lösungen. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3. Coaching stellt keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung dar und ersetzt eine solche nicht. Näheres regelt § 10 dieser AGB.
 

§ 3 Vertragsschluss und individuelle Vereinbarungen

1. Ein Vertrag kommt durch eine individuelle Vereinbarung, die Annahme eines Angebots, den Abschluss eines Coachingvertrages, eine verbindliche Buchung oder auf sonstige Weise nach den gesetzlichen Vorschriften zustande.

2. Art, Umfang, Laufzeit, Vergütung und sonstige wesentliche Bedingungen der Coachingbegleitung können in einem individuellen Angebot oder Coachingvertrag festgelegt werden.

3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Klarheitsfokus und dem Auftraggeber bzw. Coachee haben Vorrang vor diesen AGB. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die ausdrücklich getroffenen individuellen Vereinbarungen, anschließend ein gegebenenfalls geschlossener Coachingvertrag und ergänzend diese AGB.
 

§ 4 Durchführung des Coachings

1. Coaching kann je nach Vereinbarung in Präsenz, online, telefonisch oder als Walk & Talk durchgeführt werden. Form, Ort, Dauer und Termine werden individuell vereinbart.

2. Bei Online-Coachings sind beide Vertragsparteien grundsätzlich für die Funktionsfähigkeit ihrer eigenen technischen Ausstattung und Internetverbindung verantwortlich.

3. Klarheitsfokus ist berechtigt, eingesetzte Methoden und Vorgehensweisen im Rahmen des vereinbarten Coachingziels nach fachlichem Ermessen auszuwählen und anzupassen. Der Coachee entscheidet jederzeit selbst, ob und in welchem Umfang er sich auf einzelne Methoden oder Übungen einlassen möchte.
 

§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Klarheitsfokus bietet insbesondere zeitlich begrenzte Coachingbegleitungen („Wegbegleitungen“) an. Umfang, Laufzeit, enthaltene Leistungen und Vergütung werden vor Beginn der Zusammenarbeit individuell vereinbart.

2. Die Vergütung kann als Gesamtbetrag, in regelmäßigen Teilbeträgen oder nach einem individuell vereinbarten Zahlungsplan erfolgen. Maßgeblich ist die im jeweiligen Angebot oder Coachingvertrag getroffene Vereinbarung.

3. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung gemäß Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Bei längerfristigen Coachingbegleitungen können Teilzahlungen, beispielsweise in einem zweimonatigen Abrechnungsrhythmus, vereinbart werden. Die konkrete Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Coachingvertrag.

5. Individuelle Vereinbarungen über Zahlungsweise, Zahlungsrhythmus oder Fälligkeit bleiben möglich und gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

6. Soweit Klarheitsfokus die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
 

§ 6 Terminabsagen und Terminverschiebungen

1. Vereinbarte Coachingtermine sind verbindlich. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist Klarheitsfokus möglichst frühzeitig, nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, zu informieren.

2. Kann ein Termin innerhalb einer vereinbarten Wegbegleitung nicht wahrgenommen werden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Dieser soll innerhalb des vereinbarten Begleitzeitraums stattfinden.

3. Auch bei einer kurzfristigeren Absage bemühen sich beide Seiten um einen geeigneten Ersatztermin innerhalb des Begleitzeitraums. Ein Anspruch auf Verlängerung des ursprünglich vereinbarten Begleitzeitraums entsteht hierdurch jedoch nicht.

4. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung behält sich Klarheitsfokus vor, den betreffenden Termin als in Anspruch genommen zu werten. Vor einer solchen Anrechnung soll der Coachee hierauf hingewiesen werden.

5. Muss Klarheitsfokus einen vereinbarten Termin absagen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Sofern erforderlich, kann der Begleitzeitraum entsprechend verlängert werden.
 

§ 7 Vorzeitige Beendigung einer Wegbegleitung

1. Coaching setzt eine freiwillige und vertrauensvolle Zusammenarbeit voraus. Sollte der Coachee während einer vereinbarten Wegbegleitung feststellen, dass er die Begleitung nicht fortsetzen kann oder möchte, kann die Zusammenarbeit vorzeitig beendet werden.

2. Die gewünschte Beendigung ist Klarheitsfokus in Textform mitzuteilen. Die Wegbegleitung endet grundsätzlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, sofern nicht individuell ein früherer Zeitpunkt vereinbart wird.

3. Bis zum Beendigungszeitpunkt bereits erbrachte Leistungen sowie bis dahin vereinbarungsgemäß fällige Vergütungen bleiben hiervon unberührt. Noch nicht fällige Vergütungen für nach dem Beendigungszeitpunkt liegende Begleitzeiträume werden nicht mehr berechnet, soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4. Bereits im Voraus gezahlte Vergütungen für Zeiträume nach dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt werden anteilig erstattet, soweit ihnen keine bereits erbrachten oder verbindlich vereinbarten Leistungen gegenüberstehen.

5. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
 

§ 8 Eigenverantwortung und Mitwirkung

1. Coaching ist ein partnerschaftlicher Prozess. Klarheitsfokus unterstützt den Coachee dabei, eigene Perspektiven zu entwickeln, Ressourcen zu erkennen, Handlungsoptionen zu erarbeiten und Entscheidungen zu reflektieren.

2. Entscheidungen über persönliche oder berufliche Veränderungen sowie deren Umsetzung trifft der Coachee eigenverantwortlich. Klarheitsfokus gibt keine Garantie für das Erreichen bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Ergebnisse.

3. Der Erfolg eines Coachings hängt wesentlich von der aktiven Mitwirkung und Offenheit des Coachees ab. Der Coachee entscheidet dabei jederzeit selbst, welche Themen und Informationen er in das Coaching einbringen möchte.

4. Übungen, Reflexionsaufgaben oder Impulse zwischen einzelnen Coachingterminen stellen Angebote dar. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht keine Verpflichtung zu deren Durchführung.

5. Der Coachee ist dafür verantwortlich, Klarheitsfokus auf Umstände hinzuweisen, die für eine sichere und verantwortungsvolle Durchführung des Coachings von Bedeutung sind, soweit ihm dies zumutbar ist.
 

§ 9 Vertraulichkeit

1. Klarheitsfokus behandelt die im Rahmen des Coachings bekannt gewordenen persönlichen und vertraulichen Informationen des Coachees vertraulich.

2. Inhalte einzelner Coachinggespräche werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch dann, wenn Auftraggeber und Coachee nicht identisch sind, insbesondere wenn das Coaching durch einen Arbeitgeber beauftragt oder finanziert wird.

3. Eine Weitergabe von Coachinginhalten an den Auftraggeber oder andere Dritte erfolgt nur, wenn der Coachee hierzu zuvor ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

4. Bei durch Unternehmen beauftragten Coachings können mit Auftraggeber und Coachee organisatorische Rahmenbedingungen sowie übergeordnete Coachingziele vereinbart werden. Eine Rückmeldung über Inhalte, persönliche Aussagen oder Erkenntnisse aus einzelnen Coachinggesprächen erfolgt hierdurch nicht automatisch.

5. Sofern ein gemeinsames Abschluss- oder Auswertungsgespräch mit Auftraggeber, Coachee und Klarheitsfokus vorgesehen ist, wird vorab mit dem Coachee abgestimmt, welche Inhalte in diesem Gespräch thematisiert werden dürfen.

6. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Coachingbegleitung fort.
 

§ 10 Abgrenzung des Coachings

1. Die Leistungen von Klarheitsfokus stellen Coaching und damit eine Unterstützung bei persönlichen und beruflichen Entwicklungs-, Reflexions- und Entscheidungsprozessen dar.

2. Coaching stellt keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung dar und ersetzt eine solche nicht. Klarheitsfokus stellt keine Diagnosen und behandelt keine psychischen oder körperlichen Erkrankungen.

3. Coaching kann auch dann stattfinden, wenn ein Coachee anderweitig ärztlich oder psychotherapeutisch begleitet wird, sofern das konkrete Anliegen für ein Coaching geeignet ist. Im Zweifelsfall kann Klarheitsfokus empfehlen, die Eignung des Coachings mit der behandelnden Fachperson abzuklären.

4. Stellt sich im Verlauf der Zusammenarbeit heraus, dass ein Anliegen außerhalb des fachlichen oder verantwortbaren Rahmens des Coachings liegt, kann Klarheitsfokus empfehlen, geeignete andere Fachpersonen hinzuzuziehen oder die Coachingbegleitung zu unterbrechen bzw. zu beenden.

5. Soweit im Coaching berufliche, wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche, medizinische oder finanzielle Fragestellungen berührt werden, dienen hierzu erfolgende Fragen, Reflexionen oder Hinweise ausschließlich dem Coachingprozess. Sie stellen keine Fachberatung in diesen Bereichen dar.

6. Entscheidungen, die sich aus dem Coachingprozess ergeben, trifft der Coachee eigenverantwortlich.
 

§ 11 Haftung

1. Klarheitsfokus haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

4. Klarheitsfokus schuldet keinen bestimmten persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Erfolg des Coachings.

5. Der Coachee trifft seine Entscheidungen und die daraus resultierenden Handlungen eigenverantwortlich. Klarheitsfokus haftet nicht für Folgen von Entscheidungen oder Maßnahmen des Coachees, soweit Klarheitsfokus hierfür nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich ist.
 

§ 12 Datenschutz und Umgang mit Coachingdaten

1. Klarheitsfokus verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und des Coachees ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen von Klarheitsfokus.

2. Zur Organisation, Kommunikation und Durchführung der Coachingbegleitung können insbesondere Dienste von Microsoft 365 eingesetzt werden. Hierzu können je nach Art der Zusammenarbeit insbesondere Microsoft Outlook für Kommunikation und Terminverwaltung, Microsoft Teams für Online-Coachings, Microsoft Bookings für Terminvereinbarungen, Microsoft OneNote für Arbeits- und Coachingnotizen sowie Microsoft Whiteboard für die gemeinsame visuelle Arbeit im Coaching gehören.

3. Art und Umfang der hierbei verarbeiteten personenbezogenen Daten richten sich nach dem jeweiligen Einsatzzweck. Klarheitsfokus achtet darauf, personenbezogene Daten nur in dem Umfang zu verarbeiten und zu dokumentieren, wie dies für Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Coachingbegleitung erforderlich ist.

4. Coachingnotizen dienen der Unterstützung und Dokumentation des Coachingprozesses. Klarheitsfokus dokumentiert dabei grundsätzlich nur solche Informationen, die für die Begleitung als relevant angesehen werden. Eine umfassende Protokollierung oder Aufzeichnung der Coachinggespräche erfolgt nicht.

5. Audio- oder Videoaufzeichnungen von Coachinggesprächen erfolgen grundsätzlich nicht. Sollte in einem Ausnahmefall eine Aufzeichnung sinnvoll oder gewünscht sein, erfolgt diese nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten und gesonderter Vereinbarung über Zweck, Verwendung und Löschung.

6. Ergänzend kann für organisatorische Kommunikation, insbesondere für Terminabsprachen oder kurzfristige Mitteilungen, WhatsApp Business genutzt werden, sofern der Coachee diesen Kommunikationsweg nutzen möchte. Vertrauliche oder besonders sensible Coachinginhalte sollen grundsätzlich nicht über WhatsApp ausgetauscht werden. Alternativ stehen andere vereinbarte Kommunikationswege zur Verfügung.

7. Im Rahmen von Online-Coachings und der Arbeit mit digitalen Whiteboards entscheidet der Coachee selbst, welche persönlichen Informationen, Inhalte oder Dokumente er in die gemeinsame Arbeitsumgebung einbringt. Klarheitsfokus behandelt auch diese Inhalte entsprechend der vereinbarten Vertraulichkeit.

8. Personenbezogene Daten und Coachingunterlagen werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von Klarheitsfokus.

9. Soweit Auftraggeber und Coachee unterschiedliche Personen sind, insbesondere bei durch Arbeitgeber finanzierten Coachings, werden personenbezogene Coachinginhalte nicht allein aufgrund der Beauftragung oder Finanzierung an den Auftraggeber übermittelt. Es gelten ergänzend die Regelungen zur Vertraulichkeit gemäß § 9 dieser AGB.
 

§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Von Klarheitsfokus im Rahmen des Coachings zur Verfügung gestellte Unterlagen, Arbeitsblätter, Übungen, Präsentationen, Visualisierungen, Whiteboard-Vorlagen und sonstige Materialien können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein.

2. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Coachee das Recht, die ihm zur Verfügung gestellten Materialien für eigene persönliche und berufliche Zwecke im Zusammenhang mit seiner persönlichen Entwicklung zu nutzen. Hierzu gehört insbesondere das Speichern, Ausdrucken und die weitere persönliche Verwendung der Materialien.

3. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung zur Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung der von Klarheitsfokus bereitgestellten Materialien ist ohne vorherige Zustimmung von Klarheitsfokus nicht gestattet, soweit Klarheitsfokus die entsprechenden Rechte an diesen Materialien zustehen.

4. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der Materialien in eigenen Coachings, Beratungen, Seminaren, Workshops, Schulungen, Veröffentlichungen oder vergleichbaren kommerziellen Angeboten.

5. Materialien oder Inhalte, die vom Coachee selbst in das Coaching eingebracht werden, verbleiben in dessen Verantwortung und werden durch diese Regelung nicht zur Nutzung durch Klarheitsfokus freigegeben.

6. Eine Verwendung von persönlichen Coachinginhalten, Arbeitsergebnissen oder Aussagen des Coachees durch Klarheitsfokus zu Werbe-, Veröffentlichungs-, Ausbildungs- oder Referenzzwecken erfolgt nicht allein aufgrund des Coachingvertrages. Soweit eine solche Verwendung im Einzelfall vorgesehen ist, bedarf sie einer gesonderten Vereinbarung bzw. erforderlichen Zustimmung des Coachees.
 

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

2. Verbraucher werden vor Vertragsschluss gesondert über das Bestehen, die Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufsrechts informiert. Hierzu stellt Klarheitsfokus eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich eines Muster-Widerrufsformulars zur Verfügung.

3. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass Klarheitsfokus bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Leistung beginnt, kann mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, sofern die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass Klarheitsfokus bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen ein gesetzlich vorgesehener Wertersatz zu leisten sein.

5. Das Widerrufsrecht und dessen Erlöschen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 

§ 15 Leistungshindernisse und Beendigung aus wichtigem Grund

1. Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die Klarheitsfokus nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht erbracht werden, werden die Parteien nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzlösung oder einen Ersatztermin vereinbaren.

2. Bei länger andauernden, von keiner Partei zu vertretenden Umständen, die eine Fortsetzung der vereinbarten Coachingbegleitung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, können die Parteien eine Anpassung, Unterbrechung oder Beendigung der Zusammenarbeit vereinbaren.

3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die für ein Coaching erforderliche Vertrauensbasis nachhaltig entfallen ist oder eine Fortsetzung der Zusammenarbeit aus fachlichen, persönlichen oder sonstigen erheblichen Gründen unzumutbar ist.

4. Im Fall einer Beendigung werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Im Voraus geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden, soweit keine anderweitigen Ansprüche bestehen, entsprechend erstattet.
 

§ 16 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich anwendbar sind.

2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ein gesetzlich zulässiger Gerichtsstand am Sitz von Klarheitsfokus vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

4. Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in Textform dokumentiert werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
 

Stand: September 2026
 

bottom of page